Abfallarten
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite einen Überblick der meist anfallenden Abfälle erläutern. Die folgenden Abfälle sind nur ein Auszug aus unserem Leistungsspectrum.
Gerne beraten und informieren Sie in einem persönlichen Gespräch.
Bauschutt
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien die bei Baumaßnahmen anfallen z.B.:
• Mauerwerk
• Ziegelsteine
• reiner Betonabbruch
• Fliesen und Kacheln
• Dachziegel
• Waschbecken und Toiletten
Ausgeschlossen sind z.B.:
• alle flüssigen Abfälle
• Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
• Metalle z.B.Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
• Strohmatten und Rabitzdrahtwände
• Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
• Gips- und Gipskartonplatten
• Styroporplatten oder Teeranhaftungen
• Glasreste
• Kunstofffolien, Farbeimer und Lackdosen
• Die Kantenlänge darf nicht über 50cm sein
Achtung:
Es dürfen kein Ytong, Bims, Gips oder Porenbeton in den
Container.
Bei diesen Stoffen müssen Sie bitte einen Container für Leichtbaustoffe
auswählen.
Bauschutt Kl II /
Leichtbaustoffe
Bimsstein,Ytong Porenbeton,Putzreste,
Ausgeschlossen sind z.B.:
• alle flüssigen Abfälle
• Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
• Metalle z.B.Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
• Strohmatten und Rabitzdrahtwände
• Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
• Gips- und Gipskartonplatten
• Styroporplatten oder Teeranhaftungen
• Glasreste
• Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen
Achtung:
Falls der Container nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt ist, müssen wir diesen Container als Baumischabfall (wesentlich teuerer) entsorgen.
Bodenaushub
(Erdaushub)
Bodenaushub besteht aus:
• Mutterboden
• Sand
• Erde
• Kies
• Steinen
Bitte halten Sie den Bodenaushub frei von Verunreinigungen.
Boden-/Bauschuttgemisch
Bodenaushub mit Beton oder Ziegel/ Bauschutt |
Garten- und
Parkabfälle
Bestandteile von Garten- und Parkabfällen sind:
• Laub
• Grün- und Strauchschnitt
• Äste und Wurzeln
• Rasen
• Sträucher
• kleinere Bäume
Bitte beachten Sie insbesondere bei Ästen und Wurzeln, Sträuchern und kleinen Bäumen, das der Durchmesser maximal 15 cm und die Länge maximal 2 m betragen darf. Möglicherweise können Sie Äste oder
Wurzeln spalten oder kürzen.
Ausgeschlossen sind z.B.:
• Baumstubben, Wurzeln und Baumstämme ab 15 cm
Durchmesser oder über 2m Länge
• Laub vom Straßenrand (kontaminiertes Laub)
• Küchen- und Speiseabfälle
• Hächselgut / Hackschnitzel
Gips/
Gipskartonplatten
Gips / Gipskartonplatten aus dem Trockenbau
Sperrmüll
Sperrige Haushaltsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in den Mülltonnen eingefüllt werden können. Sperrmüll fällt bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder
z.B. Kellerausräumungen an.
Z.B.:
• Möbel
• Matratzen
• Teppiche
• Fenster und Türen
Nicht zum Sperrmüll gehören:
• Restmüll
• Sonderabfall wie Batterien, Farben und Lacke
• Abfälle aus Renovierungs- und Umbaumaßnahmen
• Elektroaltgeräte und Kühlgeräte
• Sperrmüll aus Gewerbebetrieben
• Kleinteile die in Kartons oder Säcke verpackt sind
• Wertstoffe wie Papier, Glas, Schrott
• Altreifen
• Gartenabfälle
• Verpackungen mit dem grünen Punkt
Baumischabfall
(Baustellenabfall)
Baumischabfälle sind ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Zu den Baumischabfällen gehören:
• Tapetenreste
• Kabel und Rohre
• Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
• Gips- und Gipskartonplatten
• Gasbeton (Yton)
• Metalle wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper
• Fensterrahmen mit Glasresten
• Türen
• Kunststoffe
• Verpackungen
Ausgeschlossen sind z.B.:
• Sonderabfälle
• häufig Dachpappe
• Asbestzement (Eternit)
• Hausmüll
• Autoreifen
• Isolier- und Dämmstoffe
• Farb- und Lackeimer
• Flüssige Stoffe
Abbruchholz
(Altholz behandelt)
Abbruchholz besteht aus sortenrein gesammelten Holzabfällen aus Baumaßnahmen.
Es kann behandelt oder unbehandelt sein. Abbruchholz besteht meist aus:
• Holz ähnlichen Stoffen wie Schaltafeln
• Parkett und Bodenbretter
• Türen
• Paletten aus Holzwerkstoffen
Ausgeschlossen sind z.B.: Eisenbahnschwellen oder imprägnierte Hölzer
Akten zur Vernichtung
Unser Motto: Nix sehen - nix hören - nix sagen 100% Diskretion
Wir arbeiten seit dem Jahre 2009 mit einem "Zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb" zusammen der sich ausschließlich auf die Aktenvernichtung konzentriert. Gemeinsam stellen wir uns der Verantwortung die der Umgang mit sensiblen Daten erfordert.
Der letzte der den Inhalt Ihrer Akten kennt sind SIE.
Der von uns bereitgestellte Container wird von Ihnen auf dem direkten Weg zur Vernichtungsanlage transportiert ohne Zwischenlagerung .
Zur Beachtung :
Nachfolgende Abfälle sind sogenannte
"gefährliche Abfälle"
Für die unten aufgeführten Abfälle
sind besondere Vorschriften und Sicherheitshinweise
die Gesundheit und die Umwelt gefährden
unbedingt zu beachten.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Dämmmaterial
(KMF) gefährlicher Abfall ( Nachweispflicht )
Dämmmaterial (KMF)
Dämmmaterial besteht aus gelben oder weißen Kunstfasern aus Baumaßnahmen
vorwiegend Dachausbau.
Es enthält gesundheitsgefährdende Stoffe.
• Dämmung zwischen den Sparren
• Holzdecken
• Heizungsrohre
Das Dämmmaterial muss in Säcke verpackt werden (Säcke werden
mitgeliefert)
Das Dämmmaterial muss luftdicht verpackt werden.
Ausgeschlossen sind z.B.:
Styropor,Heraklit,Styrodur,
Altholz der Klasse A IV AVV 170204 gefährlicher Abfall ( Nachweispflicht )
A IV Holz
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz und Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann.
Bahnschwellen, Leitungsmasten, Dachsparren, Fenster, Außentüren, Zäune, Gartenmöbel aus Holz
Asbestabfälle AVV 17 06 05* gefährlicher Abfall ( Nachweispflicht )
z.B.
Dachwellplatten
Schieferplatten
Asbest muss in Big Bags oder Platten Bags verpackt sein !!!
(Big Bags sind bei uns erhältlich)
Kohlenteerhaltige Bitumengemische AVV 170301*
gefährlicher Abfall ( Nachweispflicht )
z.B.
Dachpappe
Strassenaufbruch